Elternpflegschaft

Sehr geehrte Eltern und Schüler,

 

wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der Schulpflegschaft am Thomas-Morus-Gymnasium in Oelde. Auf unseren Seiten finden Sie eine Vielzahl von Informationen über und um die Schulpflegschaft.

 

Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf der Schulebene. Wir vertreten die Interessen aller Eltern und geben eine Plattform, um die Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

Informationen aus der Schulpflegschaft werden über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden in die Elternversammlungen der Klassenpflegschaften eingebracht.

So sind alle Eltern mit den aktuellen Informationen versorgt. Gleiches gilt für Anregungen und Anträge aus den Klassenpflegschaften, die in der Schulpflegschaft behandelt werden.

 

In den Sitzungen der Schulpflegschaftsversammlung werden die Interessen untereinander abgestimmt, um sie dann in geeigneter Weise,

etwa durch Gespräche mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium oder durch Einbringung von Anträgen in die Schulkonferenz, wahrzunehmen.

Wir vertreten Ihre Interessen bei der Gestaltung der Bildungsarbeit mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Wissensvermittlung. Bei der Motivations- und Erziehungsaufgabe, die Schule und Elternhäuser betrifft, möchten wir die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Austausch unterstützen.

 

Abgerundet wird unsere Tätigkeit durch das Zusammentragen von Informationen und Erfahrungen aus anderen Schulen in Nordrhein-Westfalen z.B. aus den Mitgliederversammlungen der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW.

Schule lebt vom Mitmachen. Eltern können an unserer Schule das Schulleben auf vielfältige Weise mitgestalten. Bitte bringen Sie sich ein, damit der Lernerfolg am TMG weiterentwickelt werden kann.

Wir freuen uns über Ihre Ideen und Anregungen und stehen gerne für alle Anliegen der Eltern unserer Schule zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

 

 

Sven Jadzinski                    Michael Vennewald                  Dr. Britta Degener   

Erster Vorsitzender             Erster Stellvertreter                  Zweite Stellvertreterin

 

 


Grundlagen und Strukturen der Elternmitwirkung

Das Schulgesetz für NRW (SchulG) regelt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und uns Eltern an der „Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule“ (§62 SchulG).

Unsere Aufgabe als Eltern und Elternvertreter ist es, die Elternarbeit zu organisieren, den Informationsfluss zu optimieren und uns konstruktiv an der Entwicklung der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit in der Schule zu beteiligen. Dies geschieht in unterschiedlichen Gremien.

Die Broschüre der Landeselternschaft wird von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern der neuen 5er-Klassen zu Beginn des Schuljahres verteilt.
Mehr Information unter http://www.bildungsportal.nrw.de/

Eine weitere wichtige Grundlage des Zusammenlebens und -lernens am Thomas-Morus-Gymnasium ist unser Schulprogramm, das neben einem pädagogischen Konzept auch Entwicklungsziele beschreibt und einen Arbeitsplan aufstellt. Das Schulprogramm ist u. a. Informationen über das TMG auf der Homepage der Schule nachzulesen: www.tmg-oelde.de

Die Klassenpflegschaft (§ 73 SchulG), gebildet aus den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und dem Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der jeweiligen Klasse aber auch der Schule; bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte ist sie zu informieren. Dies alles erfolgt bei den Klassenpflegschaftssitzungen, an denen auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer auf Wunsch der Eltern teilnehmen. Zur 1. Klassenpflegschaftssitzung der neuen 5er-Klassen lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein; dort werden dann auch der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in gewählt. Zu den weiteren Elternabenden laden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ein. Sie sollten mindestens zweimal im Schulhalbjahr stattfinden und werden durch die gewählten Elternvertreter geleitet.

Die Tagesordnung zu den Klassenpflegschaftssitzungen ergibt sich aus den Aufgaben und den Anliegen der Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Auch sollten die Eltern hier über die Gesamtbelange der Schule (Themen der Schulpflegschaftssitzungen; gesuchte Mitarbeit von Eltern bei Arbeitsgruppen, Projekten usw.) informiert werden.

Auf der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft eines jeden Schuljahres können sich Eltern auf Listen für die Vertretung in den Fachkonferenzen (§ 70SchulG) zur Verfügung stellen. Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter wird dann in der Schulpflegschaft klassenübergreifend festgelegt. Die Fachkonferenzen sollen über die Entwicklung der einzelnen Fächer an der Schule beraten. Sie legen z.B. die zu verwendenden Schulbücher fest und können Anträge an die Schulkonferenz für die Ausstattung der jeweiligen Fachräume stellen. Fachkonferenzen werden am TMG weitgehend kontinuierlich durchgeführt.

Die Schulpflegschaft (§ 72 SchulG) tagt ca. zweimal im Schulhalbjahr. Hier kommen alle Klassenpflegschaftsvertreter/vertreterinnen der Schule zusammen, um über die Gesamtbelange der Schule zu diskutieren und Entscheidungen für die Schulkonferenz seitens der Eltern vorzubereiten. Es ist üblich, dass an der Schulpflegschaftssitzung sowohl die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, als auch ihre Vertreter teilnehmen. In der Schulpflegschaft werden auch die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

 

Die Schulkonferenz (§ 65 SchulG) ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie tagt mindestens zwei bis dreimal im Schuljahr. An ihr nehmen die Schulleitung, die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern- und Schülervertreter teil.

 

Die Schülervertretung (§ 74 SchulG) wird aus dem Kreis der Klassensprecherinnen und -sprecher gewählt. Sie ist in den wichtigsten Entscheidungsgremien der Schule vertreten.